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Höranlagen - Unterhalt und Wartung von Höranlagen

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Unterhalt und Wartung von Höranlagen

Der induktive Empfang über das Hörgerät ist nur möglich bei der Verwendung der Mikrofone (RednerInnen), und wenn das Hörgerät auf Position „T“ umgestellt wird (Hörgerätetragende).

Die RednerInnen sollten über die installierte Höranlage informiert sein und diszipliniert mit gleichem Abstand zum Mikrofon sprechen. Sogenannte Head-Set-Mikrofone (Nackenbügelmikrofone) sind sehr gut geeignet und zu empfehlen.
Hörgerätetragende sollen ebenfalls über die installierte Höranlage informiert sein und auf die Umstellung ihres Hörgerätes auf Position „T“ (Telefonspule) hingewiesen werden.

Funktionskontrolle:
Der technische Dienst sollte bei der Höranlage einfache Funktionskontrollen durchführen können. Dazu empfehlen wir Ihnen ein Taschen-Empfangsgerät mit Kopfhörer anzuschaffen.
Solche Empfangsgeräte sind auch sinnvoll für Zuhörer ohne Hörgerät. Zwei, drei solcher Empfangsgeräte können jeweils beim Empfang zur Benützung aufgelegt werden.

Periodische Überprüfung:
Elektro-akustische Anlagen, wie Höranlagen sollen zur Qualitätssicherung periodisch überprüft werden. Wir empfehlen ca. alle zwei bis drei Jahre die Höranlagen auf die Einhaltung der technischen Norm zu überprüfen.

FM-und Infrarotanlagen sind wartungsintensiv. Empfangsgeräte mit Zusatzgeräten wie Induktions-Nackenschleife, Plättchen oder Kopfhörer sind an der Informationsstelle bereitzustellen (Abgabe-, und Annahmestelle). Die Gräte sind betriebsbereit zu halten (Aufladen der Geräte an Ladestationen, Desinfektion der Kopfhöhrer).