Höranlagen - Kennzeichnung von Höranlagen
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Kennzeichnung von Höranlagen
Räume mit Höranlagen müssen zur Information des Publikums im Eingangsbereich mit dem Signet der entsprechenden Übertragungstechnologie gekennzeichnet sein.
Falls der Raum nur teilversorgt ist, muss grafisch oder schriftlich auf die versorgten Bereiche hingewiesen werden.