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Personal darf Maske für hörbehinderte Menschen abnehmen

Tinnitus Eroeffnung 768x823 Endlich informiert das Bundesamt für Gesundheit BAG, dass das Personal die Gesichtsmaske abnehmen darf, um die Kommunikation für gehörlose und hörbehinderte Menschen zu ermöglichen.

Anlässlich der Medienkonferenz des BAG vom Mittwoch, 11. November 2020, informierte Urs Germann vom Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB, zu dieser wichtigen Anpassung der Verordnung. Der schwerhörige Urs Germann war bis 2018 im Vorstand der IGGH.

In den Erläuterungen zur «Covid-19-Verordnung besondere Lage» steht auf Seite 3: «Zu Zwecken einer erforderlichen Kommunikation mit Menschen mit einer Behinderung (z.B. Hörbehinderung, kognitive Beeinträchtigung, Beeinträchtigung der Aufmerksamkeit) können insbesondere das Personal oder Begleitpersonen die Maske selbstverständlich abnehmen.»

Mehr Informationen im Blogbeitrag von pro audito schweiz

PDF Erläuterungen Covid-19-Verordnung besondere Lage (Seite 3)

Bild: Urs Germann an der Medienkonferenz vom 11. November 2020, Schweizer Fernsehen.