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Wegweisendes Urteil zur betriebsinternen Weiterbildung

Titelbild Induktive Höranlage in einem Raum visualisiert. Der drahtlose Ton wird vom Sender an das Hörgerät ausgestrahlt.

Ein gehörloser Konstrukteur benötigte einen Gebärdensprachdolmetschdienst für eine interne Weiterbildung seiner Firma. Doch die IV-Stelle des Kantons Luzern übernahm die Kosten nicht.

Deshalb kontaktierte der Konstrukteur den Rechtsdienst des Schweizerischen Gehörlosenbundes SGB-FSS. 2019 gelangte der Fall so ans Luzerner Kantonsgericht, der zu Gunsten des Gehörlosen entschied. Doch die IV-Stelle zog den Fall an das Bundesgericht weiter.

Am 3. Juli 2020 bestätigten die Lausanner Bundesrichter das Urteil des Kantongerichts und stellten somit klar, interne Weiterbildungen gelten als Weiterbildungen und nicht etwa als betriebliche Versammlungen.

Urteil des Bundesgerichts vom 03. Juli 2020

Artikel Luzerner Zeitung vom 21. Juli 2020

Bild von Arek Socha auf Pixabay