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Covid-19: Kanton Bern missachtet UNO-BRK

offener briefDie am 30. April 2020 live ausgestrahlte Medienkonferenz des Kantons Bern konnten hörbehinderte Menschen nur bedingt verstehen. Es fehlte eine qualitativ geeignete Untertitelung (siehe Link ganz unten).

Für gehörlose Menschen war die neue Medienorientierung gar nicht verständlich, weil keine Übersetzung in Gebärdensprache angeboten wurde.

Somit hat der Kanton Bern Artikel 9 der UNO-Behindertenrechtskonvention missachtet. Im Artikel ist festgehalten, dass bei Live-Übertragungen von Medienkonferenzen Gebärdensprachdolmetschende eingesetzt werden und untertitelt sein müssen.

Deshalb schrieben die Beratung für Schwerhörige und Gehörlose Bern sowie die Interessengemeinschaft Gehörlose und Hörbehinderte IGGH schon zum zweiten Mal einen offenen Brief an den Regierungsrat Pierre Alain Schnegg, der die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion leitet.

⇨ PDF Offener Brief

⇨ Offizielle Webseite zum Coronavirus des Kantons Bern