• 007.jpg
  • 004.jpg
  • 001.jpg
  • 009.jpg
  • 010.jpg
  • 012.jpg
  • 006.jpg
  • 011.jpg
  • 008.jpg
  • 005.jpg

Endlich befasst sich der Grosse Rat mit der Gebärdensprache

grosserrat

Bis jetzt anerkennen nur die Kantone Genf und Zürich die Gebärdensprache gemäss UNO-Behindertenrechtskonvention UNO-BRK. Daher fordern die IGGH und der Schweizerischer Gehörlosenbund SGB-FSS eine Anerkennung der Gebärdensprache im Kanton Bern.

Wir freuen uns, dass die CVP Kanton Bern und ihre Präsidentin Béatrice Wertli nun mit der Motion im Grossen Rat beantragt haben, den Artikel 30, Abs. 4 der UNO-BRK entsprechend zu übernehmen: «Menschen mit Behinderungen haben gleichberechtigt mit anderen Anspruch auf Anerkennung und Unterstützung ihrer spezifischen kulturellen und sprachlichen Identität, einschliesslich der Gebärdensprachen und der Gehörlosenkultur.»

Die Anerkennung der Gebärdensprache ist eine wichtige Voraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe der gehörlosen Menschen. Neben dem Schweizerischen Gehörlosenbund fordert auch der Dachverband AGILE.CH das in der Menschenrechtskonvention verankerte Diskriminierungsverbot aufgrund der Sprache gegenüber Gehörlosen (Art. 14 EMRK).

⇨ PDF Medienmitteilung der CVP Kanton Bern

⇨ Information zur Anerkennung der Gebärdensprache SGB-FSS

⇨ PDF Medienmitteilung AGILE.CH

 Foto: Grosser Rat des Kantons Bern, fotografiert von Manuel Stettler, Kanton Bern.