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Allgemeines - Anwendungsbereich von Hörbehindertengerechtem Bauen

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Anwendungsbereich von Hörbehindertengerechtem Bauen

Hörbehindertengerechtes Bauen  findet  seine  Anwendung  in öffentlich zugänglichen Bauten und Anlagen, Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs, Gebäuden mit mehr als 50 Arbeitsplätzen und Bereichen die Besuchern offen stehen, und bedingt auch bei Wohngebäuden mit  mehr als 8 Wohneinheiten. Die Norm SIA 500 „Hindernisfreie Bauten“ ist der offizielle Standard und beinhaltet die Mindestanforderungen.

Die Grundsätze dazu sind auf Bundesebene im Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) geregelt. Dieses Gesetzt kommt bei der Neuerstellung sowie Erneuerung von Bauten zur Anwendung. Es hat zum Zweck Benachteiligungen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen, denen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind. Weitere Bestimmungen finden sich in den kantonalen Gesetzen und Verordnungen.