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Allgemeines - Allgemeines zu Hörbehindertengerechtes Bauen

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Allgemeines zu Hörbehindertengerechtes Bauen

Hörbehindertengerechtes Bauen dient dazu, die Kommunikation sicherzustellen. Eine optimale Übertragung oder Vermittlung von Sprache bildet die wichtigste Voraussetzung dazu.

Alle Informationen sind nach dem 2 Sinne Prinzip optisch und akustisch gleichwertig zu vermitteln.

Schwerhörige, ertaubte und gehörlose Menschen sind nach wie vor mit vielen baulichen und technischen Hindernissen konfrontiert, welche sie in ihrer Selbständigkeit und Kommunikation behindern. Damit sie gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, sind folgende sechs Anforderungen zu erfüllen:

  • übersichtliche Gebäudestruktur, welche die räumliche Orientierung erleichtert
  • Visualisierung von akustischen Informationen
  • gute Ausleuchtung von Kommunikationsorten
  • gute raumakustische Verhältnisse für die sprachliche Kommunikation
  • gute Beschallung
  • Höranlagen für Hörgeräte- und Implantat-Tragende