Nicht vergessen: Batteriepauschale
Für das vergangene Jahr kann nun bei der IV eine Rückerstattung der Kosten für Batterien und Reparaturen eingefordert werden:
Pro Hörgerät, Erwachsene: 40 CHF
Pro Hörgerät, Kinder bis 18 Jahre: 60 CHF
Pro knochenverankertes Hörgerät: 60 CHF
Reparaturkosten je nach Kategorie 130 oder 200 CHF
Pro Cochlear Implant: 400 CHF
Während für Batteriekosten keine Belege nötig sind, ist dies bei Reparaturen der Fall. Online verfügbar: PDF Rechnungsformular AHV/IV
Wir wünschen Ihnen äs guets Nöis!
Team IGGH Geschäftsstelle