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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kurse

Kursbedingungen

Die Kursanmeldung ist verbindlich und wird in der Reihenfolge des Posteigangs berücksichtigt. In manchen Kursen ist die Teilnehmerzahl beschränkt – siehe Ausschreibungen Kursangebote.

Kursanmeldung

  • per Post mit Anmeldetalon
  • per Fax
  • per Email
  • Onlinedokument

Hörstatus und Beitragsberechtigungen

Damit der Kurs vom BSV subventioniert wird, muss die Kursorganisation von den angemeldeten Teilnehmenden den Hörstatus wissen. Hörstatus: gehörlos (gl), schwerhörig (sw), hörend (hö). Sowie die Beitragsberechtigung (IV-Berechtigung vor AHV/IV oder Hörverlust nach der AHV-Pensionierung) und ob der Teilnehmer ein Betroffener, Bezugsperson oder ein Angehöriger ist.

Bestätigung der Anmeldung

Nach Ablauf der Anmeldefrist erhalten die Teilnehmenden die schriftliche Kursbestätigung. Die Rechnung wird der Bestätigung beigelegt. Sollte ein Kurs bereits ausgebucht sein, bzw. abgesagt werden, nimmt die Kursorganisation mit den Angemeldeten Kontakt auf.

Abmeldung

Die Teilnehmenden müssen sich via Fax, Email oder Telefon abmelden. Für Abmeldungen vor dem Kursbeginn wird das Kursgeld unter Abzug von CHF 30.— Bearbeitungsgebühr zurückerstattet oder in Rechnung gestellt. Bei einer Abmeldung nach Kursbeginn ist keine Rückerstattung mehr möglich. Bei Krankheit und Unfall erheben wir keine Bearbeitungsgebühr wenn eine Bestätigung des Arztzeugnisses vorliegt.

Kurskosten

Die in der Ausschreibung festgelegten Kurskosten sind verbindlich. Zusätzliche Kosten wie Kursmaterial u.A. müssen ebenfalls in der Kursausschreibung vermerkt sein.

Ermässigung für IV-Bezüger, StudentInnen, Lehrlinge und Schüler

Auf schriftliches Gesuch hin und in einzelnen Härtefällen kann die Kursorganisation Kursgeld ermässigen.

Versicherung

Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Für Diebstähle und Verlust von Gegenständen im Kurs kann die Kursorganisation nicht haftbar gemacht werden.

© IGGH